LEISTUNGEN
Leistungen
HAFTPFLICHTGUTACHTEN
Wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde ist die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens erforderlich. Der Unfallverursacher bzw. der an seiner Stelle eintretende Haftpflichtversicherer ist gemäß §249BGB verpflichtet den Schaden in vollem Umfang zu übernehmen, der durch das Unfallereignis entstanden ist.
KASKOGUTACHTEN
Sie benötigen dringend ein Kaskogutachten in folgenden Fällen:
wenn ein Unfall selbst von Ihnen verschuldet wurde oder wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, ohne dass der Schuldige ausgemacht werden kann,
wenn Ihnen ein Reh oder ein Wildschwein vor das Fahrzeug gelaufen ist, oder wenn Ihr Fahrzeug aufgebrochen wurde.